Ein Urteil mit Wirkung

Juristin Nani Jansen Reventlow über die Arbeit am Afrikanischen Gerichtshof für Menschenrechte

Nani Jansen Reventlow, internationale Menschenrechtsanwältin und Direktorin des Digital Freedom Fund.

Nani Jansen Reventlow verteidigte den Journalisten Lohé Issa Konaté aus Burkina Faso vor dem noch relativ jungen Afrikanischen Menschenrechtsgerichtshof in Arusha, Tansania. Der Journalist war zuvor in seinem Land wegen Verleumdung zu zwölf Monaten Gefängnis verurteilt worden. Der Afrikanische Menschenrechtsgerichtshof hob die Strafe auf und stärkte damit die Meinungsfreiheit. Die GIZ hat den Aufbau des Gerichts im Auftrag des BMZ von Anfang an gefördert und stärkt weiterhin seine Arbeit.

Sie haben viel Erfahrung mit internationalen Gerichten. Wie war Ihr Eindruck von dem Afrikanischen Gerichtshof?
Er hat schneller gearbeitet als die vergleichbaren Gerichte, also der Europäische und der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte. Teilweise liegt das allerdings auch daran, dass er weniger Fälle hat. Ein weiterer positiver Aspekt sind die größtenteils sehr klaren Verfahrensregeln.

Hatte das Urteil im Fall Konaté große Bedeutung?
Ja, es führte unter anderem zu einem positiven Urteil für einen angolanischen Journalisten. Und das oberste kenianische Gericht hat Kenias Verleumdungsgesetze mit Hinweis auf das Konaté-Urteil aufgehoben.

Wie sehen Sie die Zukunft des Gerichts?
Der Afrikanische Gerichtshof bemüht sich derzeit intensiv, weitere Länder davon zu überzeugen, direkte Beschwerden von Nichtregierungsorganisationen und Einzelpersonen zuzulassen. Bisher tun dies lediglich acht Länder – aber ich bin optimistisch, dass sich die Zahl in Zukunft erhöhen wird.

aus akzente 2/18