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Interamerikanischer Menschenrechtsgerichtshof CorteIDH / Flickr CC BY-SA 2.0
Interview

„Die zukünftigen Generationen im Blick haben“

Ein Interview mit dem Vizepräsidenten des Interamerikanischen Menschenrechtsgerichtshofs, Eduardo Ferrer Mac-Gregor Poisot: über Klimawandel, Menschenrechte, Natur und die Verständigung über Kontinente hinweg.

Interview: Klaus Ehringfeld

Menschenrechte und Umwelt: Hat der Interamerikanische Menschenrechtsgerichtshof (Corte Interamericana de Derechos Humanos, IDH) hier eine Vorreiterrolle?

Auf jeden Fall! Viele nationale Gerichte, aber auch internationale Gerichte haben sich mit dem Thema beschäftigen müssen. Aber der Corte IDH ist das erste internationale Gericht für Menschenrechte, das sich zum Klimanotstand äußern wird. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat dazu drei Verfahren vorliegen, allerdings sind das Streitfälle. Wir gehen mit einem grundsätzlichen Gutachten einen Schritt weiter. Seit Anfang 2023 haben wir eine entsprechende gemeinsame Anfrage von Chile und Kolumbien vorliegen. Es geht für das Gericht um die Frage, wie der Klimanotstand künftige Generationen betrifft. Leider kann ich nicht mehr dazu sagen, weil es ein schwebendes Verfahren ist. Aber so etwas hat das Gericht noch nie entschieden.

Wird die Rolle der Justiz beim Thema Menschenrechte und Umweltschutz insgesamt wichtiger?

Ja, das liegt auch an internationalen Verträgen wie dem Abkommen von Escazú, das 2021 in Kraft getreten ist. Das Abkommen stärkt die Verbindungen zwischen Menschenrechten und Umweltschutz. Es verpflichtet zum Beispiel die Mitgliedstaaten, den Schutz von Umweltaktivist*innen sicherzustellen. Für die Staaten, die es ratifiziert haben, sind die Rechte und Verpflichtungen des Abkommens verbindlich und justiziabel, also vor unabhängigen Gerichten durchsetzbar.

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Eduardo Ferrer Mac-Gregor Poisot corteidh.or.cr

Eduardo Ferrer Mac-Gregor Poisot, Vizepräsident des Interamerikanischen Menschenrechtsgerichtshofs

„Unser Gerichtshof ist das erste internationale Gericht für Menschenrechte, das sich zum Klimanotstand äußern wird.“

Eduardo Ferrer Mac-Gregor Poisot
Vizepräsident des Interamerikanischen Menschenrechtsgerichtshofs

Wie sieht es mit dem Rechtsstatus der Natur aus?

Der Rechtsstatus der Natur entwickelt sich permanent fort. In einem Gutachten von 2017, der „Opinión consultiva 23“, hat der Gerichtshof erstmals durchblicken lassen, dass das Menschenrecht auf eine gesunde Umwelt eine doppelte Dimension hat: zum einen die bekannte individuelle, aber auch eine kollektive in dem Sinne, dass man auch die zukünftigen Generationen im Blick haben muss. Wie also können die Handlungen heute die Menschen von morgen betreffen? Die Verschlechterung der Umweltbedingungen führt zu irreparablen Schäden für den Menschen und die Umwelt, was sich auf die Existenz der Menschheit auswirkt. Der Corte IDH hat festgestellt, dass in der Region die Rechte der Natur vermehrt in Verfassungen anerkannt werden; „Mutter Natur“ als Rechtspersönlichkeit gewissermaßen.

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Verhandlung im Fall Lhaka Honhat CorteIDH/Flickr CC BY-SA 2.0

Im Jahr 2020 wurde der argentinische Staat im Fall Lhaka Honhat gegen Argentinien wegen der Verletzung der Rechte der indigenen Bevölkerung verurteilt. Das Urteil wurde seitdem in anderen Klima- und Umweltprozessen in Lateinamerika zitiert.

2020 hat der Corte IDH Argentinien wegen Menschenrechtsverletzungen an indigenen Gemeinschaften verurteilt. Was war das für ein Signal?

Dieses Urteil kann man als Meilenstein bezeichnen. Im Fall der indigenen Organisation Lhaka Honhat gegen den argentinischen Staat wird ein direkter Verstoß gegen das Recht einer indigenen Gemeinschaft auf eine gesunde Umwelt festgestellt. Zudem wird das Recht auf kulturelle Identität, Ernährung und Wasser festgeschrieben.

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Gruppenfoto Treffen der drei regionalen Menschenrechtsgerichtshöfe GIZ

Zusammenarbeit über Kontinente hinweg: Treffen der drei regionalen Menschenrechtsgerichtshöfe 2023 in San José, Costa Rica

Mit Umwelt, Natur und Klimawandel beschäftigen sich auch die anderen regionalen Menschenrechtsgerichte. Inzwischen hat sich ein Forum der drei Gerichtshöfe etabliert. Wie sieht die Zusammenarbeit aus?

Erstmals getroffen haben wir uns 2018 mit dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof und dem Afrikanischen Gerichtshof für Menschenrechte und Rechte der Völker. Dabei unterzeichneten wir ein Abkommen, um ein dauerhaftes Dialogforum einzurichten. Seither treffen wir uns regelmäßig an den verschiedenen Standorten. Zuletzt war das vor einigen Monaten in Costa Rica. Wir haben über zwei Tage lang Themen diskutiert, die alle drei Gerichte stark beschäftigen: die Unabhängigkeit der Justiz und den Klimawandel. Zudem geben wir ein jährliches Bulletin mit den wichtigsten Entscheidungen der drei Gerichte heraus. Nicht zu vergessen: der wechselseitige Besuch der Richterinnen und Richter bei den anderen Tribunalen. Das ist sehr wichtig. Denn wir haben es überall mit denselben Themen zu tun. Und ja, eines der wichtigsten ist der Klimawandel.

Zugang zu Recht ausbauen

Mit dem Vorhaben „Regionales Völkerrecht und Zugang zur Justiz in Lateinamerika“ fördert die GIZ Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit in Costa Rica, Ecuador, Kolumbien und Mexiko. Im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) werden beispielsweise Richter*innen und juristische Akteure und Akteurinnen geschult. Richtungsweisende Fälle werden aufgearbeitet und einem breiten Publikum zur Verfügung gestellt.

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Interamerikanischer Menschenrechtsgerichtshof CorteIDH / Flickr CC BY-SA 2.0

Seit längerem arbeitet die GIZ im Auftrag Deutschlands mit dem Corte IDH zusammen. Wie wichtig ist diese Kooperation?

Sie ist bedeutsam für das Gericht. Wir sind anders als die Kolleginnen und Kollegen in Straßburg keine Vollzeitrichter und -richterinnen. Wir leben nicht in Costa Rica, sondern treffen uns dort einige Male im Jahr zu Sitzungen. Das Geld, welches das Gericht aus dem Haushalt der Organisation Amerikanischer Staaten erhält, reicht nicht aus. Insofern ist die deutsche Kooperation fundamental wichtig. Im Besonderen hilft sie auch, Sitzungen außerhalb von Costa Rica abzuhalten. Wir fahren zwei Mal im Jahr in die Länder der Region, damit die Menschen sehen, wie wir arbeiten und dass wir nahe an ihnen dran sind. Zudem hat die GIZ auch dabei unterstützt, das Dialogforum der drei Menschenrechtsgerichte einzurichten.

Gibt es noch weitere Aspekte?

Nicht zu vergessen die Informations- und Kommunikationstechnologie. In Zusammenarbeit mit der GIZ konnten wir hier viel modernisieren. Über das digitale Dokumentationstool „Digesto Themis“ können Urteile und Gutachten einfacher verbreitet werden. Außerdem produzieren wir jetzt Broschüren mit besser verständlichen Texten. Zuletzt hat die GIZ auch geholfen, das Gerichtsgebäude auf Grün zu trimmen. Der Strom wird jetzt über eigene Solarpaneele generiert, dazu haben wir Elektrofahrzeuge angeschafft. Wir sind jetzt das erste grüne Gericht Amerikas.